Main-Taunus-Kreis
Stand: Januar 2025
Der Main-Taunus-Kreis bietet eine aktive Unterstützung für die Jugendarbeit und Jugendbildung an.
Diese Website stellt nur eine Übersicht dar. Es gelten die aktuellen Dokumente vom Kreisjugendring des Main-Taunus-Kreises.
Richtlinie A:
Freizeitveranstaltungen
Förderfähig sind Freizeitveranstaltungen von Jugendgruppen des Main-Taunus-Kreises, die mindestens 2 Tage dauern und an denen mindestens 5 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 6 bis 27 Jahren teilnehmen. Der Förderbetrag variiert je nach Veranstaltungsort.
Anträge werden bei der DLRG-Jugend des Bezirks Main gestellt. Die notwendigen Formulare gibt es auf der Homepage des Kreisjugendrings Main-Taunus-Kreis.
https://www.kjr-mtk.de/zuschuesse/richtlinie_a/
Richtlinie zur Verwaltung und Verteilung der Zuschüsse des Kreisjugendrings Main-Taunus
Richtlinie C:
Aus- und Weiterbildung
Ziel der Förderung ist die Unterstützung der Arbeit der im Main-Taunus-Kreis tätigen Jugendverbände und sonstigen gemeinnützigen freien Träger der Jugendarbeit im Bereich der Aus- und Weiterbildung von Mitarbeiter*innen in der Jugendarbeit.
Anträge werden direkt beim Kreisjugendring Main-Tanus-Kreis gestellt.
Richtlinie D:
Material
Förderfähig ist die Beschaffung von Material für die Jugendarbeit sowie den Ausbau von Jugendräumen. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 70% der tatsächlichen Kosten. Die Förderung wird auf maximal 500 Euro pro Antrag begrenzt.
Anträge werden direkt beim Kreisjugendring Main-Tanus-Kreis gestellt.
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