Reisekosten
Grundsätzlich können sich Mitglieder des Bezirksjugendvorstandes, Delegierte, Mitglieder der Revision und andere beauftragte Personen die Auslagen für Dienstreisen erstatten lassen. Die Kostenübernahme für Fahrtkosten bei Fahrten außerhalb des Bezirks Main, Übernachtungskosten und Verpflegungskosten benötigt jedoch eine Genehmigung des Bezirksjugendvorstandes. Außerdem können Jugendvorsitzende bzw. Delegierte aus den Gliederungen die Erstattung der Reisekosten bei Bezirksjugendtagen in Anspruch nehmen.
Die Erstattung der Reisekosten regelt die Reisekostenordnung.